Festordnung:
- Mit dem Kauf der Eintrittskarte nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich diese
- Die Jugendlichen sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.
- Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.
- Die Mitnahme von Getränken alle Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Der Konsum von Getränken ist im Parkplatzbereich und auf den angrenzenden Straßen aus Sicherheitsgründen verboten.
- Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.
- Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
- Auf der Tanzfläche können Schallwerte von 93 dB überschritten werden. Ohropax sind gratis beim Musiktechniker erhältlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
- Betreten des Festgeländes auf eigene Gefahr!
Diese Festordnung wurde in Zusammenarbeit mit BH und den Großveranstaltern des Abschnittes Neufelden erarbeitet!