INFO

Anfahrt

Hollerbergfest

Auberg 19
A-4171 Auberg

ANFAHRT-INFO

  • Anfahrt

    Bitte bevorzugt über die Haslacher Bezirksstraße. Große Busse nur über diese Straße! (siehe Skizze)
    (Die Iglmühl Bezirksstraße, zum alten Festgelände, bitte nicht befahren.)

  • Info für Busse

    Für große Busse gibt es eine Park-Abstellmöglichkeit in einigen Kilometern Entfernung. Bei Bedarf bitte bei den Helfern am Parkplatz fragen.

    Alle kleinen Busse ersuchen wir aus Sicherheitsgründen dringend, dass sie die Gäste immer bis zur Aus- und Einstiegsstelle bringen und auch dort wieder abholen. Bitte nicht frühzeitig auf den Straßen vorher aussteigen lassen!

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis!

JUGENDSCHUTZ

Am Hollerbergfest sind alle herzlich willkommen. Von Jung bis Alt, von der Jugend bis zu den Pensionisten. Wir wollen aber schon im Vorfeld darüber informieren, dass der Jugendschutz genau kontrolliert wird.

Am Hollerbergfest ist auch für unter 16 jährige der Besuch am Freitag und Samstag von 18:07 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt. Für die Alterskontrolle ist beim Eintritt ein Lichtbildausweis notwendig (U14 kein Einlass). Mit einer volljährigen Aufsichtsperson dürfen Jugendliche ohne zeitliche Begrenzung fortgehen. Die Aufsichtsperson muss beim Eintritt ebenfalls einen Lichtbildausweis und eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen.

Wir verlangen dabei das Originalformular mit Unterschrift (ein Bild am Handy ist z.B. nicht ausreichend). Musterformular downloadbar unter www.jugendschutz-ooe.at/ausgehen

Ausflug und Party

…das Hollerbergfest ist genial für

  • euren Betriebsausflug
  • euren Vereinsausflug
  • eure Stammtischrunde
  • als Kurzurlaub
  • als Power Weekend
  • als Ausflugsfahrt
  • Mit dem Bus Hin und Zurück

kein Campingplatz beim Festgelände

Am neuen Festgelände wird KEIN Campingplatz mehr angeboten.
Es gibt mehrere Unterkünfte/Campingplätze in der Nähe vom Fest (siehe Unterkünfte & Campingplätze).

Unterkünfte & Campingplätze

Im Umkreis von 7km sind folgende Unterkünfte:

Heimbringerdienste

  • Ecker Taxi und Mietwagen, Kleinzell: +43 676 8400 73400
  • Eder Taxiunternehmen, Rohrbach-Berg: +43 7289 8663
  • Hartl Wolfgang, St. Peter: +43 676 4251 587
  • Rechberger Anita, St. Ulrich: +43 664 7977 057
  • Taxi Bräuer, Kirchberg: +43 664 7504 0002

Festordnung

Die im Text gewählte männliche Schreibform gilt analog für weibliche Personen.
  1. Mit dem Eintritt zum Festgelände nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
  2. Jeder Besucher hat selbst dafür zu sorgen, dass er über drohende Unwetter informiert ist, eventuelle Gefahren rechtzeitig erkennt und eigenverantwortlich darauf reagiert.
  3. Die Jugendlichen sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.
  4. Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.
  5. Die Mitnahme von Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  6. Der Konsum von Getränken ist im Parkplatzbereich und auf den angrenzenden Straßen aus Sicherheitsgründen verboten.
  7. Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.
  8. Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
  9. In der Nähe der Musikbühnen können Schallwerte von 93 dB überschritten werden.
  10. Gehörschutz sind gratis beim Musiktechniker erhältlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
  11. Mit dem Eintritt in das Festgelände erklären sie Ihre Einwilligung, dass Sie auf Fotos und Filmen abgebildet werden, welche auch verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden.
  12. Bei Unwetter ist jeder Besucher für sich selbst verantwortlich und hat das Festgelände rechzeitig vorher und in Ruhe zu verlassen und hat den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Das Verbleiben am Festgelände bzw. das Verlassen über die Zu- und Abgangswege im Falle eines Unwetters ist auf eigene Gefahr.
  13. Betreten des Festgeländes auf eigene Gefahr!
OBEN